Beglaubigung und Beurkundung – das ist der Unterschied
Im Rechtsverkehr gibt es für bestimmte Sachverhalte bestimmte Formerfordernisse, darunter die Beglaubigung und die Beurkundung. Was ist der Unterschied und wann benötigt man welche Form? – Das erfahren Sie hier.
Welche Form ist wann vorgeschrieben?
Die Beglaubigung kommt immer dann zum Einsatz, wenn eine amtliche Bescheinigung darüber benötigt wird,
- dass eine Abschrift bzw. eine Kopie mit dem Originaldokument übereinstimmt (Abschriftsbeglaubigung) oder
- dass eine Unterschrift echt ist (Unterschriftsbeglaubigung).
Sowohl bei der Abschriftsbeglaubigung als auch bei der Unterschriftsbeglaubigung findet nur eine rein formale Prüfung statt. Der Inhalt des Dokuments, das kopiert wurde bzw. unterschrieben wird, unterliegt amtlicherseits keiner Prüfung.
Um die materielle Rechtmäßigkeit des Urkundeninhalts geht es dagegen bei der Beurkundung. Hier wird das Dokument von einem Notar im Wege der Niederschrift nach den Angaben der Beteiligten abgefasst, den Beteiligten vorgelesen, von diesen nach Beratung und Belehrung durch den Notar genehmigt und von den Beteiligten und dem Notar unterzeichnet. Dadurch wird das Dokument in den Rang einer öffentlichen Urkunde erhoben, deren Inhalt von Amts wegen für rechtmäßig erklärt ist. Deshalb muss sich der Notar bei der Beurkundung auch von der Geschäftsfähigkeit der Beteiligten überzeugen.
Die Beurkundung ist das strengste Formerfordernis, das die deutsche Rechtsordnung kennt. Sie ist gesetzlich immer dann vorgeschrieben, wenn es um wirtschaftlich besonders bedeutsame oder rechtlich besonders komplexe Geschäfte geht, bei denen die Parteien vor Übereilung und Übervorteilung geschützt werden sollen, zum Beispiel bei Grundstückskaufverträgen, Schenkungsversprechen, Eheverträgen, öffentlichen Testamenten, Erbverträgen und bei Satzungen zur Gründung einer GmbH oder einer AG.
Die schwächere Form der Beglaubigung ist zum Beispiel vorgeschrieben bei Anmeldungen und Eintragungen in öffentliche Register wie Handelsregister, Vereinsregister, Personenstandsregister und Grundbuch.
Wer beglaubigt und wer beurkundet?
Bei der Beglaubigung von Dokumentenkopien und von Unterschriften sind zwei Arten zu unterscheiden:
Die amtliche Beglaubigung kann, muss aber nicht durch einen Notar erfolgen; sie kann auch von einer dazu durch Landesgesetz ermächtigten Behörde vorgenommen werden. In den meisten Bundesländern dürfen Gemeindeverwaltungen, Kreisverwaltungen, untere Behörden, Polizei und Gerichte, Schul- und Universitätsverwaltungen, Amtskirchen und teilweise auch Sparkassen amtliche Beurkundung vornehmen. Allerdings gibt es von Bundesland zu Bundesland teilweise erhebliche Unterschiede. Zur Abschriftsbeglaubigung genügt meist eine amtliche Beglaubigung.
In besonderen Fällen schreibt die Rechtsordnung die öffentliche Beglaubigung vor, die durch einen Notar erfolgen muss. Hierunter fallen zum Beispiel die Unterschriftsbeglaubigungen bei Handelsregister- und Vereinsregisteranmeldungen.
Beurkundungen dürfen ausschließlich von einem Notar vorgenommen werden, da hierbei die Urkunde vom Notar erstellt wird und die fachkundige und unparteiische Beratung der Beteiligten im Vordergrund steht.
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Kommentare
Richard van Omster schreibt am 20.12.2023 um 15:20 Uhr:
Antwort von Monique Stengel am 20.12.2023 um 17:02 Uhr:
Hallo Herr van Omster,
wir freuen uns, dass unser Beitrag für Sie neue Informationen bereithielt.
Monique Stengel vom Social Media Team
Lina schreibt am 28.07.2023 um 11:04 Uhr:
Jetzt habe ich den Unterschied zu eine Beurkundung endlich verstanden. Kann ich eine Beglaubigung eigentlich auch mit einem Steuerberater durchführen? Das wäre einfach für mich, da mein bester Freund ein Steuerberater ist.
Antwort von Monique Stengel am 28.07.2023 um 14:24 Uhr:
Guten Tag Lina,
wir freuen uns, dass unser Beitrag Sie mit neuen Informationen versorgen konnte.
Eine Beglaubigung ist vom zu beglaubigenden Gegenstand abhängig, daher können wir Ihnen keine pauschale Antwort auf Ihre Frage geben.
Wir empfehlen Ihnen sich mit Ihrer Frage an einen Notar oder an Ihren Steuerberater zu wenden.
Monique Stengel vom Social Media Team
Oscar schreibt am 28.06.2023 um 10:31 Uhr:
Ich nehme an, es gibt keinen Unterschied bei der ‚Wertung‘ einer amtlichen Beglaubigung, die unterscheidet, ob diese dem Notariat oder der Behörde unterliegt? Das wäre so ziemlich die einzige Frage, die mir nach diesem Beitrag noch offen liegt. Sehr informativ, Hut ab!
Antwort von Monique Stengel am 29.06.2023 um 07:22 Uhr:
Guten Morgen Oscar,
vielen Dank für Ihr positives Feedback.
Da eine Beglaubigung immer vom zu beglaubigenden Gegenstand abhängt, empfehlen wir Ihnen sich mit Ihrer Frage an einen Notar zu wenden.
Monique Stengel vom Social Media Team.
Lisa schreibt am 24.04.2023 um 09:49 Uhr:
Ich wusste nicht das es ein Unterschied zwischen Beglaubigung und Beurkundung gibt. Interessant, dass eine Beurkundung nur von einem Notar vorgenommen werden darf. Ich brauche schon länger eine Beurkundung und werde nun zu einem Notar gehen.
Antwort von Palina Wollmann am 24.04.2023 um 10:06 Uhr:
Guten Morgen Lisa,
vielen Dank für das nette Feedback. Wir freuen uns, dass wir Sie mit unserem Beitrag aufklären und hilfreiche Informationen liefern konnten.
Palina Wollmann vom Social Media Team
Noah schreibt am 17.04.2023 um 12:02 Uhr:
Wie sieht es denn bei Schenkungsverträgen aus? Muss man diese beim Notar machen oder einfach im Rathaus? Wie hoch ist denn die Schenkungssteuer? Vielen Dank!
Antwort von Monique Stengel am 17.04.2023 um 14:04 Uhr:
Guten Tag Noah,
vielen Dank für Ihre interessanten Fragen zu unseren Beitrag. Bei Schenkungsverträgen ist eine Beurkundung notwendig. Diese erfolgt über einen Notar.
Die Höhe der fälligen Steuer richtet sich nach dem verwandtschaftlichen Verhältnis, sowie dem Wert der Schenkung.
Zusätzlich hängt die Schenkungssteuer vom Freibetrag ab, weshalb wir Ihnen empfehlen sich an einen Rechtsanwalt oder Notar bzw. einen Steuerberater zu wenden.
Monique Stengel vom Social Media Team
Dina schreibt am 24.03.2023 um 09:39 Uhr:
Ich dachte, das kann beides der Notar machen. Einige Beglaubigungen kann man aber auch in einem Rathaus machen. Aber natürlich nicht alle.
Antwort von Monique Stengel am 24.03.2023 um 12:18 Uhr:
Guten Tag Dina,
vielen Dank für Ihr Kommentar zur unserem Beitrag.
Ein Rechtsanwalt oder Notar kann Ihnen in diesem Themenbereich professionelle Unterstützung geben.
Monique Stengel vom Social Media Team
Nina Hayder schreibt am 09.01.2023 um 13:06 Uhr:
Ich wusste nicht, dass es zwischen Beglaubigung und Beurkundung einen Unterschied gibt. Durch den Beitrag habe ich dies nun gelernt. Sonst hätte ich mich vor dem Notar blamiert.
Antwort von Stefanie Degenhardt am 10.01.2023 um 16:46 Uhr:
Hallo Frau Hayder,
vielen Dank für Ihr Interesse an unserem Blogbeitrag und das positive Feedback.
Stefanie Degenhardt vom Social Media Team
Gut zu wissen, welche Möglichkeiten ich habe, um meine Dokumente überprüfen zu lassen. Ich werde mich nach meinen zu unterzeichnenden Papieren erkundigen. Vielen Dank für die Veröffentlichung dieses Beitrags.