Erbschaftsteuer sparen mit Schenkungen

Erbschaftsteuer sparen mit Schenkungen

 

Wird im Erbfall ein größeres Vermögen übertragen, „erbt“ unter Umständen der Fiskus mit – in Gestalt der Erbschaftsteuer. Vermeiden oder zumindest abmildern lässt sich das durch frühzeitige Schenkungen.

Wer Vermögen unentgeltlich erwirbt, also erbt oder geschenkt bekommt, muss Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer zahlen. Allerdings nur, wenn der Wert des Erwerbs den persönlichen Freibetrag des Erwerbers übersteigt. Diese Freibeträge erscheinen, jedenfalls für Ehegatten und Kinder auf den ersten Blick relativ hoch:

  • Ehegatten und eingetragene Lebenspartner
500.000 Euro
  • Kinder
400.000 Euro
  • Enkel, deren Eltern verstorben sind
400.000 Euro
  • Enkel, deren Eltern noch leben
200.000 Euro
  • Eltern und Großeltern im Erbfall
100.000 Euro
  • Eltern und Großeltern bei Schenkungen und alle übrigen Erben (z.B. Nichten und Neffen, Partner nichtehelicher Lebensgemeinschaften)
   20.000 Euro

Da aber alle vererbten oder geschenkten Vermögensgegenstände mit ihrem Verkehrswert angesetzt werden, sind die persönlichen Freibeträge – vor allem wenn Immobilien übertragen werden, die in den letzten Jahren eine rasante Wertsteigerung erfahren haben – rasch überschritten.

Hier kann eine langfristig angelegte Übertragungsstrategie helfen. Die persönlichen Freibeträge können nämlich nach Ablauf von zehn Jahren erneut ausgeschöpft werden. Wenn also zum Beispiel der Vater im Jahr 2023 seiner Tochter 100.000 Euro schenkt, steht der Tochter ab dem Jahr 2034 beim Tod des Vaters wieder der volle Freibetrag von 400.000 Euro zur Verfügung. Er kann auch für eine weitere Schenkung ausgenutzt werden, ist dann aber in der Höhe dieser Schenkung wieder für zehn Jahre verbraucht. Stirbt in diesem Beispiel der Vater im Jahr 2028, also fünf Jahre nach der Schenkung, wird der Wert der Schenkung auf den Freibetrag angerechnet. Der persönliche Freibetrag der Tochter ist in Höhe von 100.000 Euro durch die Schenkung verbraucht und reduziert sich im Erbfall folglich auf 300.000 Euro.

Im Verhältnis von Eltern und Kindern können die persönlichen Freibeträge auch dadurch mehrfach genutzt werden, dass sie jedem Erben oder Beschenkten – also jedem Kind – gegenüber jedem Erblasser oder Schenker – also gegenüber jedem Elternteil – zustehen. Vater und Mutter können auf zwei Kinder also innerhalb von zehn Jahren Vermögen im Wert von insgesamt 1,6 Mio. Euro steuerfrei übertragen.

Das Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht eröffnet also beachtliche Gestaltungsmöglichkeiten. Dabei ist aber zu bedenken:

  • Eine Vermögensnachfolge, die bereits zu Lebzeiten des späteren Erblassers beginnt, muss frühzeitig geplant und umgesetzt werden, denn zehn Jahre sind eine lange Zeit. Überdies besteht immer das Risiko eines unerwartet frühen Todes des Erblassers innerhalb der Zehnjahresfrist, der den beabsichtigten Steuerspareffekt zunichtemacht.
  • Auch sollte nie die steuerliche Dimension allein ausschlaggebend für die Übertragungsstrategie sein, denn die tatsächlichen Verhältnisse können sich in zehn Jahren grundlegend verändern (Kinder werden geboren, Familienmitglieder versterben, Ehen werden geschieden oder neu geschlossen, es kann zu Zerwürfnissen innerhalb der Familie kommen, die Vermögenssituation des Schenkers kann sich dramatisch verschlechtern usw.), und eine einmal gemachte Schenkung kann in aller Regel nicht mehr rückgängig gemacht werden: Was man verschenkt hat, ist dauerhaft und endgültig weg.

Wer also bei seinem Tod voraussichtlich ein größeres Vermögen zu übertragen hat, sollte frühzeitig planen, wie die Vermögensnachfolge dereinst von statten gehen soll. Bei diesen Überlegungen muss angesichts der Komplexität der zu lösenden zivilrechtlichen und steuerrechtlichen Fragen unbedingt die fachkundige Hilfe eines Rechtsanwaltes oder Notars bzw. eines Steuerberaters hinzugezogen werden.

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Kommentare


Laura Krone schreibt am 20.10.2023 um 19:20 Uhr:

Wir wollen zwei Schenkungsverträge machen. Gut zu lesen, dass man mit diesen auch Erbschaftssteuer sparen kann. Dies ist ein positiver Nebeneffekt.


Antwort von Monique Stengel am 23.10.2023 um 08:40 Uhr:

Guten Morgen Frau Krone,
wir freuen uns, dass auch dieser Beitrag für Sie neue Informationen bereithielt.
Monique Stengel vom Social Media Team.


Laura Krone schreibt am 24.09.2023 um 11:53 Uhr:

Wir brauchen einen Anwalt für Schenkungen. Gut zu lesen, dass sich dadurch aber auch Steuer sparen lässt. Vor allem die Beiträge hier sind alle recht hoch.


Antwort von Palina Wollmann am 25.09.2023 um 08:34 Uhr:

Guten Tag Frau Krone,
wir danken Ihnen für Ihren Kommentar.
Wir freuen uns, dass unsere Beiträge Ihnen Aufschluss geben konnten.
Palina Wollmann vom Social Media Team


clara grün schreibt am 29.06.2023 um 17:43 Uhr:

Vielen Dank für den Hinweis, dass man als Kind 400.000 Euro geschenkt bekommen kann. Ich wusste nicht, dass das geht. Ich werde mir einen Anwalt für Erbrecht suchen. Ich besitze eine Wohnung und möchte, dass meine Kinder so früh wie möglich Anteile an der Wohnung bekommen. Danke für den Hinweis.


Antwort von Monique Stengel am 30.06.2023 um 08:32 Uhr:

Guten Morgen Frau Grün,
vielen Dank für Ihre positive Rückmeldung.
Wir freuen uns, dass Sie mit unserem Beitrag neue Informationen erhalten haben.
Monique Stengel vom Social Media Team