Ganz wichtig: den Einkommensteuerbescheid sorgfältig prüfen!
Uff! – Die Einkommensteuererklärung ist gemacht und fristgerecht abgegeben! Damit ist das Thema aber noch keineswegs erledigt. Denn wenn nach einer mehrwöchigen Bearbeitungszeit beim Finanzamt der Steuerbescheid eintrifft, wartet die nächste wenig vergnügliche, aber sehr wichtige Aufgabe auf die Steuerpflichtigen: die Prüfung des Bescheids.
Den Einkommensteuerbescheid genau zu prüfen, kann sich lohnen. Ein nicht geringer Anteil der Steuerbescheide – Fachleute gehen von fast einem Viertel aus – ist unrichtig. Und zwar oftmals zu Ungunsten des Steuerzahlers.
Worauf sollten Sie bei der Prüfung des Steuerbescheids besonders achten?
Generell gilt: Vergleichen Sie den Steuerbescheid Punkt für Punkt mit Ihrer Einkommensteuererklärung. Zuerst aber sollten Sie prüfen, ob die vom Finanzamt festgesetzte Erstattung bzw. Nachzahlung mit dem Ergebnis übereinstimmt, das Sie errechnet hatten. Wenn Sie hier eine Abweichung – insbesondere solche zu Ihren Ungunsten – feststellen, sollten Sie sich den gesamten Steuerbescheid umso genauer anschauen und dabei besonderes Augenmerk auf folgende Punkte legen:
- Stimmen die formalen Angaben zur Person (gegebenenfalls auch des Ehegatten) wie Namen, Anschrift, Steuernummer, Kontoverbindung?
- Sind alle Kinder zutreffend berücksichtigt?
- Sind die Einnahmen bei den einzelnen Einkunftsarten so erfasst, wie sie erklärt wurden?
- Sind alle bei den einzelnen Einkunftsarten erklärten Werbungskosten berücksichtigt?
- Sind alle Freibeträge (z.B. Arbeitnehmerpauschbetrag, Sparerpauschbetrag) und Freigrenzen (z.B. für geldwerte Vorteile und Geschenke vom Arbeitgeber) berücksichtigt, die Ihnen zustehen?
- Sind alle erklärten Sonderausgaben (vor allem Altersvorsorgeaufwendungen, Beiträge zur Kranken- und zur Pflegeversicherung sowie Beiträge zur Arbeitslosenversicherung) berücksichtigt?
- Wurden alle geltend gemachten Verluste korrekt verrechnet?
- Sind alle geltend gemachten außergewöhnlichen Belastungen (nach Abzug der zumutbaren Belastung) berücksichtigt?
- Ist die Arbeitnehmersparzulage berücksichtigt?
- Wurde die Riesterrente ggf. berücksichtigt und die Zulage korrekt berechnet?
- Sind alle Steuerermäßigungen (Handwerkerleistungen, haushaltsnahe Dienstleistungen, haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, energetische Sanierungsmaßnahmen in der eigenen Wohnung) von der Steuerschuld abgezogen?
- Sind alle Spenden zutreffend berücksichtigt (Spenden an politische Parteien als Steuerermäßigung, andere abzugsfähige Spenden als Sonderausgaben)?
- Wurden alle geleisteten Vorauszahlungen korrekt von der Steuerschuld abgezogen?
- Stimmt die Konfessionszugehörigkeit (ggf. auch des Ehegatten) und ist die Kirchensteuer korrekt berechnet?
- Sind etwaige Abweichungen von der Steuererklärung in der Anlage zum Bescheid begründet?
Was können Sie bei Abweichungen tun, mit denen Sie nicht einverstanden sind?
Leidet Ihr Steuerbescheid an einem bloßen Flüchtigkeitsfehler, wie z.B. einem Schreibfehler, einem Zahlendreher oder einer sonstigen ganz offenkundigen Unrichtigkeit, können Sie innerhalb eines Monats nach Zugang des Bescheids eine schlichte Änderung formlos beim Finanzamt beantragen – per Brief, per E-Mail oder sogar telefonisch. Beruhen die festgestellten Abweichungen zwischen Steuerbescheid und Steuererklärung nicht nur auf solchen offenkundigen Unrichtigkeiten, können Sie das Rechtsmittel des Einspruchs einlegen. Auch hier gilt die knapp bemessene Frist von vier Wochen. Der Einspruch kann mittels Brief, Telefax, E-Mail, über das Elster-Portal der Finanzverwaltung oder mündlich zur Niederschrift durch Mitarbeiter der Finanzverwaltung eingelegt werden und er muss begründet werden. Ganz wichtig: Der Einspruch bewirkt keine Steuerstundung und keinen Zahlungsaufschub! Sie müssen die im angegriffenen Steuerbescheid festgesetzte Steuer also zunächst einmal bis zum angegebenen Termin zahlen.
Das gesamte Einspruchsverfahren ist kostenlos, aber nicht ganz risikolos. Ihr Steuerfall wird vom Finanzamt nämlich noch einmal vollständig geprüft und dabei kann es zu einer sogenannten „Verböserung“ kommen: Entdeckt die Rechtsbehelfsstelle Fehler zu Ihren Gunsten im Steuerbescheid, werden auch diese berichtigt. Unter Umständen stehen Sie dann, obwohl Ihrem Einspruch stattgegeben wurde, am Ende schlechter da, als wenn Sie keinen Einspruch erhoben hätten. Deshalb muss die Rechtsbehelfsstelle Sie vor der Entscheidung schriftlich auf die drohende Verböserung hinweisen. Sie können dann prüfen, wie sich diese Verböserung wirtschaftlich auswirken würde und Ihren Einspruch gegebenenfalls zurückziehen. Dann bleibt alles wie zuvor.
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