Mehr Geld für Azubis
Das neue Jahr hat einige Veränderungen mit sich gebracht. Für Azubis sind diese positiv: Wer in diesem Jahr seine Ausbildung beginnen wird, bekommt eine höhere Vergütung als die Jahrgänge zuvor.
Mindestens 620 Euro monatlich erhalten diejenigen, die in diesem Jahr ihre Ausbildung in einem Betrieb beginnen, für den keine Tarifbindung gilt. Voraussetzung: Es handelt sich um eine Ausbildung, die nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung geregelt ist. Die Mindestausbildungsvergütung gilt also nicht für diejenigen, die eine Ausbildung in einem reglementierten Beruf im Gesundheitswesen oder einem landesrechtlich geregelten Beruf beginnen. Das sind beispielsweise Azubis, die eine Ausbildung zum Erzieher, Ergotherapeuten oder Logopäden machen.
Ist die branchenübliche Vergütung beziehungsweise die Vergütung in einem einschlägigen Tarifvertrag deutlich höher als die Mindestvergütung, muss auch der nicht tarifgebundene Betrieb mehr bezahlen. Als angemessen gilt das Azubigehalt, wenn es mindestens 80 Prozent der festgelegten Vergütung beträgt.
Angemessene Vergütung: ein Beispiel
Sieht ein einschlägiger Tarifvertrag im ersten Ausbildungsjahr monatlich 820 Euro für die Azubis vor, muss der nicht tarifgebundene Betrieb mindestens 80 Prozent dieser Summe bezahlen. Das sind 656 Euro im Monat. Wenn der Tarifvertrag 700 Euro vorsieht, darf der nicht tarifgebundene Betrieb nicht unter die Mindestvergütung gehen. Er muss also ab diesem Jahr mindestens 620 Euro bezahlen.
Mehr oder weniger als die Mindestvergütung
Die Mindestausbildungsvergütung darf nur dann von Arbeitgebern unterschritten werden, wenn der geltende Tarifvertrag eine niedrigere Summe vorsieht. Mehr darf dagegen immer gezahlt werden: Die monatlichen Löhne für Azubis im Maler-und-Lackierer- sowie im Gebäudereiniger-Handwerk liegen schon seit Sommer beziehungsweise Herbst 2022 deutlich über der Mindestvergütung. Die Maler und Lackierer bekommen seit dem Vorjahr im ersten Ausbildungsjahr 740 Euro im Monat. Die Gebäudereiniger sogar 900 Euro monatlich.
Jährliche Steigerungen
Mit dieser Vergütungserhöhung bekommen Azubis, die in diesem Jahr das erste Lehrjahr beginnen, 35 Euro mehr im Monat als der vorherige Jahrgang. Im zweiten, dritten und vierten Ausbildungsjahr steigt das monatliche Gehalt um 18, 35 und 40 Prozent. Das macht ein Plus von gut 111 Euro im zweiten Jahr. Im dritten Jahr bekommen Auszubildende 217 Euro im Monat mehr als zu Beginn. Im letzten Ausbildungsjahr sind es dann 248 Euro mehr als im ersten Jahr.
Im November 2023 wird das Bundesministerium für Bildung und Forschung die Höhe der Mindestausbildungsvergütung für 2024 bekannt geben.
Tipp: Dein Arbeitgeber zahlt die Mindestausbildungsvergütung gar nicht oder zu spät? Dann kannst du eine Nachzahlung fordern. Der Betriebsrat oder die Gewerkschaft können dich in diesem Fall unterstützen.
Die „Deutsche Handwerks Zeitung“ hat das Thema ausführlich behandelt.
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