Mit Wertguthaben früher in Rente
Bereits seit 1998 gibt es die Möglichkeit, im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses Arbeitszeit oder Arbeitsentgelt in einem sogenannten Wertguthaben anzusparen und dieses zu einem späteren Zeitpunkt zur Finanzierung einer längerfristigen Freistellung von der Arbeit einzusetzen.
Aufbau eines Wertguthabens
Folgende Möglichkeiten bestehen zum Aufbau eines Wertguthabens:
- Teilen des laufenden Arbeitsentgelts,
- Mehrarbeitsvergütungen,
- Einmalzahlungen,
- freiwillige zusätzliche Leistungen des Arbeitgebers,
- Überstunden oder
- nicht in Anspruch genommene Urlaubstage.
Das Besondere an den so entstehenden Wertguthaben ist, dass in der Ansparphase zunächst keine Steuern und Sozialversicherungsabgaben fällig werden. Diese sind erst zum Zeitpunkt der Auszahlung zu entrichten. Wertguthaben verfallen bei einem Arbeitgeberwechsel nicht.
Um einschätzen zu können, wie hoch die Lücke wäre, sollte man sich vorab unbedingt beraten lassen. Denn so bleibt ggf. noch Zeit, um mit freiwilligen Zuzahlungen einen früheren Renteneintritt möglich zu machen.
Freiwillige Einzahlungen in die Rentenkasse
Wer plant, vor Erreichen der Regelaltersgrenze aus dem Berufsleben auszusteigen, hat die Möglichkeit die Rentenabschläge mit einer Zuzahlung auszugleichen. Ab einem Alter von 50 Jahren können Versicherte von der Rentenversicherung eine Auskunft anfordern, welcher Betrag zum Ausgleich erforderlich ist. Damit haben Berufstätige mehr Planungssicherheit und wissen, mit welcher Rentenhöhe sie rechnen können.
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