Oft vernachlässigt: der digitale Nachlass
Fast 90 Prozent der Deutschen gehen mindestens einmal pro Woche ins Internet. Dort wird eingekauft, mit Menschen oder Behörden kommuniziert oder einfach in einem der vielen sozialen Medien gesurft. Viele Online-Services vereinfachen letztlich das tägliche Leben. Für viele dieser Services benötigt der Nutzer jedoch einen persönlichen Account samt Benutzername und Passwort. Was aber passiert mit diesen Accounts, wenn der Inhaber verstirbt? Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) im Juli 2018 bekommt diese Frage noch mehr Gewicht. Aus diesem Grund geben wir Ihnen Tipps, wie Sie Ihren digitalen Nachlass am sinnvollsten regeln können.
Am 12. Juli 2018 entschied der BGH (BGH, III ZR 183/17), dass der Social-Media-Dienst Facebook den Zugriff zum Account einer verstorbenen Jugendlichen für die Eltern des Mädchens freigeben müssen. Eine Entscheidung, die grundsätzliche Bedeutung für die verschiedensten Netzwerke hat. Denn mit einem Konto bei einem sozialen Netzwerk wird letztlich ein Vertrag zwischen dem Anbieter und dem Nutzer geschlossen, der laut Urteil des BGHs generell Teil des Erbes wird. Da das deutsche Erbrecht keinen Unterschied zwischen digitalem und analogem Erbe macht, kann der Rechtsnachfolger auch über Bilder, Schriftverkehr und Briefe, die online gepostet oder verschickt wurden, bestimmen. So gehören beispielsweise elektronischen Bücher, heruntergeladene Musik, Cloud-Dienste und virtuelle Spielfiguren bei Computerspielen zum digitalen Nachlass.
Damit es nach dem Tod erst gar nicht zum Streit kommt, sollten Sie sich frühzeitig darüber Gedanken machen, wie mit Ihren Daten und Accounts nach Ihrem Tod umgegangen werden soll. Aus diesem Grund sollten Sie alle Accounts samt den dazugehörigen Zugangsdaten (Benutzername und Passwort) erfassen und klären, was damit passieren soll. Verwahren Sie diese Liste sicher, damit Dritte nicht an Ihre Passwörter gelangen können. Der Verbraucherschutz empfiehlt, die Übersicht auf einen kennwortgeschützten USB-Stick zu speichern, der an einem gesicherten Ort deponiert werden sollte.
Darauf sollten Sie zudem achten:
- In einem bereits vorhandenen Testament sollte auch der digitale Nachlass benannt werden. Hierfür sollten Sie eine Person Ihres Vertrauens wählen, die später Zugang zu den verschiedenen Accounts, Profilen und Vertragsverhältnissen erhält. Halten Sie dies in einer Vollmacht schriftlich fest (zur Not auch notariell). Vergessen Sie den Zusatz „über den Tod hinaus“ nicht.
- Informieren Sie Ihre Angehörigen darüber, dass Sie Ihren digitalen Nachlass auf diese Art geregelt haben!
- Denken Sie zusätzlich daran, dass die von Ihnen bestimmte Person auch Zugang zu der oben genannten Liste erlangen kann. Vor allem für Bank- oder E-Mail-Konten ist es sinnvoll, wenn die bevollmächtigte Person oder die Hinterbliebenen nicht lange nach den Zugangsdaten suchen müssen, um Konten zu kündigen oder ausstehende Zahlungen zu leisten.
- Klären Sie, was mit den einzelnen Accounts passieren soll. So können Sie angelegte Profile löschen lassen oder in einen sogenannten „Gedenkstatus“ schalten. Beachten Sie hierbei, dass Facebook zwar einen Nachlasskontakt eingerichtet hat, dieser aber selbst einen Account bei dem Social-Media-Dienst benötigt.
- Im Rahmen dessen sollten Sie auch klären, was mit Ihren Endgeräten (PC, Laptop, Smartphone, Tablet) und den sich darauf gespeicherten Daten passieren soll.
- Halten Sie Ihre Kennwörter aktuell, indem Sie die angefertigte Liste regelmäßig auf den neuesten Stand bringen
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Kommentare
Jim schreibt am 29.12.2023 um 13:57 Uhr:
Antwort von Monique Stengel am 29.12.2023 um 14:39 Uhr:
Hallo Jim,
vielen Dank für Ihre Rückmeldung zu unserem Beitrag.
Wir stimmen Ihnen zu, dass eine Beratung über einen Notar oder Anwalt unterstützend ist.
Monique Stengel vom Social Media Team
Laura Krone schreibt am 28.10.2023 um 21:19 Uhr:
Wir sind gerade mitten in einer Testamentsanfechtung. Gut zu lesen, dass der digitale Nachlass oft vernachlässigt wird. Das war mir nicht bewusst.
Antwort von Palina Wollmann am 30.10.2023 um 08:09 Uhr:
Guten Tag Frau Krone,
vielen Dank für Ihren Kommentar.
Wir hoffen, dass unsere Beiträge Ihnen auch zukünftig einen Mehrwert bieten können.
Palina Wollmann vom Social Media Team
Anna schreibt am 15.09.2023 um 12:54 Uhr:
Wird der digitalen Nachlass auch im Erbrecht mit eingebunden? Es gibt ja noch nicht so lange den digitalen Nachlass. Deswegen kann ich mir vorstellen dass das gesetzlich noch nicht so klar festgelegt ist.
Antwort von Monique Stengel am 15.09.2023 um 14:35 Uhr:
Guten Tag Anna,
vielen Dank für Ihr Kommentar.
Zur Klärung Ihrer Frage empfehlen wir Ihnen, eine Beratung von einem Notar oder Anwalt einzuholen.
Monique Stengel vom Social Media Team
Laura Krone schreibt am 13.08.2023 um 13:06 Uhr:
Wir haben einen Todesfall in der Familie. Momentan ist auch eine Anwaltskanzlei für Erbrecht dieses am Prüfen. Gut zu wissen, dass man auch das digitale Nachkommen beachten muss.
Antwort von Monique Stengel am 14.08.2023 um 08:14 Uhr:
Guten Morgen Frau Krone,
zunächst einmal unser Beileid für Sie und Ihre Familie.
Vielen Dank für Ihre Rückmeldung, dass unser Beitrag für Sie neue Informationen bereithielt.
Monique Stengel vom Social Media Team
Anna schreibt am 11.06.2023 um 21:01 Uhr:
Ich habe kürzlich mein Testament erstellen lassen und war erleichtert, dass meine letzten Wünsche nun festgelegt sind. Ich wurde von einem Anwalt unterstützt und habe auch meinen digitalen Nachlass geregelt, um meinen Angehörigen den Zugriff auf Online-Konten zu erleichtern.
Antwort von Monique Stengel am 12.06.2023 um 08:52 Uhr:
Guten Morgen Anna,
vielen Dank für Ihre persönliche Rückmeldung zu unserem Beitrag.
Wir können Ihre Erleichterung über die getroffenen Vorsorgen nachempfinden.
Monique Stengel vom Social Media Team
Timon Müller schreibt am 25.05.2023 um 14:02 Uhr:
Vielen Dank für diesen Beitrag zum Thema Nachlass. Ich suche einen Anwalt für Erbrecht. Interessant, dass fast 90 Prozent der Deutschen mindestens einmal pro Woche ins Internet gehen.
Antwort von Stefanie Degenhardt am 25.05.2023 um 14:33 Uhr:
Guten Tag Herr Müller,
wir freuen uns, dass Ihnen unser Beitrag gefällt und Sie hilfreiche Informationen für sich mitnehmen konnten.
Stefanie Degenhardt vom Social Media Team
Lisa schreibt am 15.05.2023 um 13:14 Uhr:
Ich wusste nicht, dass es die Möglichkeit eines digitalen Nachlasses gibt. Nachlass zu regeln und wichtige Informationen für Angehörige zugänglich zu machen. Die Tipps zur Vorsorge und zur Verwaltung von Passwörtern sind besonders hilfreich, um die digitale Erbschaftsregelung zu erleichtern.
Antwort von Stefanie Degenhardt am 15.05.2023 um 14:49 Uhr:
Guten Tag Lisa,
wir freuen uns, dass unser Beitrag Sie mit neuen Informationen versorgen konnte.
Stefanie Degenhardt vom Social Media Team
Marlon Weber schreibt am 04.05.2023 um 15:35 Uhr:
Ich informiere mich gerade über das Erbrecht. Interessant zu erfahren war, dass man digitale Nachlässe bereits bekannt geben sollte, damit die Zugangsdaten nicht verschwinden. Für weitere Beratung wende ich mich an einen Fachanwalt.
Antwort von Monique Stengel am 05.05.2023 um 09:03 Uhr:
Guten Morgen Herr Weber,
wir freuen uns, dass unser Beitrag für Sie neue Informationen bereithielt.
Eine Beratung über einen Notar oder Anwalt wird Ihnen Unterstützung in der frühzeitigen Klärung geben.
Monique Stengel vom Social Media Team
Agnes N. schreibt am 13.04.2023 um 11:37 Uhr:
Vielen Dank für die wertvollen Informationen zum digitalen Nachlass. Ich denke bereits selber darüber nach, mein Testament für den Ernstfall zu erstellen. An meine digitalen Accounts und Passwörter hatte ich dabei nicht gedacht. Sie sind mir allerdings sehr wichtig und ich möchte sichergehen, dass sie in sichere Hände gelangen. Ich werde mich darüber noch mal näher informieren.
Antwort von Palina Wollmann am 13.04.2023 um 11:55 Uhr:
Guten Tag Agnes,
auch wir finden, dass es wichtig ist, sich rechtzeitig Gedanken über den digitalen Nachlass zu machen.
Schön, dass unser Beitrag Sie hier weiterbringen konnte.
Palina Wollmann vom Social Media Team
Samira Pferder schreibt am 02.04.2023 um 11:58 Uhr:
Meine Schwester ist leider sehr krank. Sie setzt sich gerade mit Themen des Erbrechts auseinander, vergisst aber wohl auch das digitale. Ich werde sie daran erinnern, auch ihre online Accounts und Daten zu berücksichtigen.
Antwort von Monique Stengel am 03.04.2023 um 09:57 Uhr:
Guten Tag Frau Pferder,
schön zu lesen, dass Sie engagiert Ihre Schwester im Krankenstand und für den Notfall unterstützen.
Wir wünschen Ihnen alles Gute.
Monique Stengel vom Social Media Team
Florian Farber schreibt am 31.03.2023 um 16:56 Uhr:
In unserer Familie befindet sich ein digitaler Nachlass. Interessant war hierbei herauszufinden, dass man vor allem frühgenug digitale Konten und Kontenübernahmen klären sollte. Da dies nicht möglich ist, werden wir das mit einem Fachanwalt klären.
Antwort von Monique Stengel am 03.04.2023 um 09:52 Uhr:
Guten Tag Herr Farber,
zunächst einmal unser Beileid für Sie und Ihre Familie.
Auch wir empfehlen eine rechtzeitige Einrichtung von Vollmachten und Anlage eines Testaments,
um diese Schritte zu vereinfachen.
Monique Stengel vom Social Media Team
Man sollte sich natürlich auch um den digitalen Nachlass kümmern. Das wird heutzutage bei dem Erbe oft vergessen. Dafür kann man aber mal mit einem Anwalt für Erbrecht sprechen.