Steuererleichterungen für kleinere Photovoltaik- Anlagen – perfekter Anreiz in Solarenergie zu investieren!
Der Bundestag hat eine Reihe von Steuererleichterungen für kleinere Photovoltaik-Anlagen bis 30 Kilowatt Leistung beschlossen über die wir Sie heute informieren möchten.
Demnach müssen die Betreiber dieser kleinen Solarkraftwerke nicht nur künftig, sondern auch rückwirkend zum 1. Januar 2022 keine Einkommens- und Gewerbesteuer für die Einnahmen aus der Solarstromvergütung bezahlen. Der enorme bürokratische Aufwand, der mit den regelmäßigen Umsatzsteuerklärungen für die Solareinnahmen verbunden gewesen ist, hat sicherlich viel zu viele Eigenheimbesitzer von der Installation einer eigenen Solarstromanlage abgeschreckt.
Außerdem entfällt 2023 die 19-prozentige Mehrwertsteuer für den Kauf und die Installation von Photovoltaik-Anlagen einschließlich PV-Speichern.
Die Mehrwertsteuer-Befreiung gilt bereits bei Bestellungen noch in 2022, sofern die Anlage in 2023 in Betrieb geht. In der Regel sparen potenzielle „Solarier“ damit einen vierstelligen Betrag bei der Anschaffung. Vor allem für Besitzende von Ein- und Zweifamilienhäusern bieten die Neuregelungen die Chance, bis zu 30.000 Kilowattstunden sauberen Strom im Jahr selbst zu erzeugen. Im Verbund mit der Umstellung der Heizung auf eine Wärmepumpe bietet sich so die Möglichkeit, den größten Teil der benötigten Energie für Strom und Heizen selbst zu produzieren.
Angesichts steigender Strompreise, die wohl landesweit in Kürze im Schnitt bei 50 Cent je kWh liegen, sowie der Preissteigerungen für Öl und Gas, ist das eine gute Gelegenheit, nach erfolgten Investitionen die persönlichen Energiekosten zu senken.
Für den Klimaschutz bedeutet jede Solaranlage aktiv gegen die Erderwärmung anzugehen. Und angesichts von mehr als 30 Jahren Garantie auf die Solarmodule bieten Investitionen in die Solartechnik auch langfristig eine gute Perspektive.
Sie benötigen Unterstützung oder haben Fragen?
Gastbeitrag von:
Jens Scharf |
Schreibe einen Kommentar