THG-Prämie: Zahlungen fürs E-Auto

THG-Prämie: Zahlungen fürs E-Auto

 

Seit Anfang des Jahres können Besitzer reiner Batteriefahrzeuge durch die sogenannte Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) Geld für die eingesparten CO2-Emissionen erhalten. Wie das funktioniert und was zu beachten ist.

Besitzer von reinen E-Autos sowie elektrischen Motorrädern oder E-Rollern mit Zulassung können über die sogenannte Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) bis zu rund 200 Euro im Jahr als Zuschuss bekommen, wenn sie sich bei einem Dienstleister registrieren.

Der Hintergrund

Das Bundes-Immissionsschutzgesetz verpflichtet Mineralölunternehmen, die Treibhausgase, die ihr verkaufter Kraftstoff verursacht, jedes Jahr um einen bestimmten Prozentsatz zu senken. Die Höhe der jeweiligen THG-Minderungsquote legt die Bundesregierung fest. Die Firmen können die Quote auf zwei Wegen erfüllen und damit Strafzahlungen umgehen: Entweder sie verkaufen mehr emissionsarme Kraftstoffe wie Biodiesel oder sie lassen sich, wenn sie die vorgeschriebene CO2-Reduktion nicht selbst erfüllen können, CO2-Einsparungen Dritter anrechnen. Dafür kaufen sie eingespartes CO2 – zum Beispiel nun auch von E-Autofahrern.

Dienstleister

Der Verkauf der Klimavorteile an Kraftstoffproduzenten erfolgt nicht direkt, sondern über spezielle Dienstleister. Diese kümmern sich um die Abwicklung und Auszahlung der THG-Prämie. Stiftung Warentest hat erst kürzlich 36 solcher Dienstleister untersucht.

Die Zahl der Dienstleister in diesem Bereich steigt. Deren Bedingungen, insbesondere die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Konditionen der Auszahlung der THG-Prämie und ob ein Mindesterlös zugesichert wird, sollte man vor der Entscheidung für einen Anbieter genau prüfen. Die Prämien der Anbieter unterscheiden sich zum Teil stark.

Bei einigen kann man zwischen fixen Erlösen und Flex-Optionen wählen:

  1. Beim fixen Erlös wird ein fester Geldbetrag für einen bestimmten Zeitpunkt garantiert.
  2. Bei den Flex-Optionen können steigende Quotenpreise zu höheren Auszahlungen führen. Allerdings besteht auch die Gefahr, dass aufgrund sinkender CO2-Preise die Erlöse geringer ausfallen.

Außerdem gibt es Angebote, bei denen die Erlöse zum Beispiel in Umweltschutzprojekte fließen. Natürlich ist es auch möglich, die THG-Prämie selbst zu spenden. Das hat den Vorteil, dass die Spende dann steuerlich absetzbar ist.

So funktioniert’s

Wichtig vorab: Nur wer als Halter im Fahrzeugschein steht, kann die Prämie beantragen. Für zulassungsfreie Kleinkrafträder der EG-Fahrzeugklassen L1e und L2e gibt es eigentlich keine THG-Prämie. Allerdings besteht laut ADAC noch die Möglichkeit, sie auf Antrag freiwillig zuzulassen und damit den Anspruch auf die Prämie zu erhalten. Details sollte man mit dem gewählten Dienstleister und der örtlichen Zulassungsstelle klären. Das Umweltbundesamt weist darauf hin, dass sich die Rechtsgrundlage hier nächstes Jahr ändern kann.

Als erstes müssen sich E-Mobilisten mit ihrem Fahrzeugschein beim Anbieter, der die Anrechnungen der THG-Quote abwickelt, anmelden. Weitere Belege zur tatsächlichen Nutzung sowie zur Herkunft des genutzten Stroms sind nicht erforderlich. Der Fahrzeugschein muss aber jedes Jahr aufs Neue eingereicht werden, um die Prämie zu erhalten. Sie wird für jedes Fahrzeug nur einmal im Jahr gewährt. Der Dienstleister leitet die Fahrzeugscheine an das Umweltbundesamt weiter, das die Anträge prüft und zertifiziert. Anschließend verkaufen die Anbieter die gesammelten Zertifikate des Umweltbundesamts an die Kraftstoffunternehmen. Die Erlöse fließen, in der Regel abzüglich einer Provision für die Dienstleister, an die Verbraucher zurück. Manche Dienstleister zahlen die Prämie schon kurz nach der Anmeldung aus, bei anderen dauert das einige Monate. Die Auszahlungen aus der THG-Quote sind für Privatpersonen steuerfrei.

Für die Berechnung der THG-Quote wird ein Schätzwert herangezogen. Dieser gilt für alle registrierten Fahrzeuge – unabhängig von Größe, Fahrzeugalter, Energieverbrauch oder Jahresleistung. Beim Umweltbundesamt gibt es dazu FAQ.

Fristen

Die THG-Quote muss bis zum 28. Februar des Folgejahres beim Umweltbundesamt eingereicht werden. E-Mobilisten können sich also bis Ende des Jahres Zeit lassen, einen Dienstleister zu suchen.

Weitere Informationen gibt es zum Beispiel beim Umweltbundesamt.

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Kommentare


Solla Bgeschafft schreibt am 24.10.2024 um 05:22 Uhr:

Klasse