Bankkarte sperren – so geht‘s

Bankkarte sperren – so geht‘s

 

Egal, ob die Karte mit dem Geldbeutel im Gedränge gestohlen wurde oder man nicht sicher weiß, wo sie gerade steckt. Sobald man den Verlust bemerkt, sollte gehandelt werden. Was dann zu bedenken ist.

Finden sich Sparkassen-Card (Debitkarte) oder Kreditkarte nicht am gewohnten Ort, ist die Aufregung erst einmal groß. Dann gilt es, Ruhe zu bewahren und erst einmal zu überlegen, wo die Karte zuletzt zum Einsatz gekommen ist. Findet sie sich trotzdem nicht, sollte zügig gehandelt und die Karte gesperrt werden. Das geht per Telefon, über Apps vieler Banken und Sparkassen oder die Sperr-App 116 116 sowie per Fax. Benötigt werden dazu die IBAN oder alternativ Kontonummer und Bankleitzahl bzw. die Kreditkartennummer. Hilfreich kann es sein, die wichtigsten Daten für die Kartensperrung zum Beispiel im Smartphone zu notieren.

Sperr-Notruf

Kommt man bei der eigenen Bank oder Sparkasse telefonisch nicht weiter, lassen sich Girocards und viele Kreditkarten über den zentralen Notruf sperren. Dieser ist über die 116 116 rund um die Uhr erreichbar. Innerhalb Deutschlands ist der Anruf über das Fest- und Mobilfunknetz kostenlos. Aus dem Ausland muss die Ländervorwahl für Deutschland (in der Regel +49) gewählt werden; die Höhe der Gebühren hängen vom jeweiligen ausländischen Anbieter/Netzbetreiber ab. Bei Verbindungsschwierigkeiten kann die folgende Nummer in Berlin genutzt werden: +49 30 4050 4050.

Besonders für Sprach- und Hörgeschädigte besteht die Möglichkeit, Karten per Fax sperren zu lassen. Formulare dazu gibt es zum Beispiel auf kartensicherheit.de. Hier finden sich auch Sperrrufnummern von Kreditkartenherausgebern.

Über den zentralen Sperr-Notruf lassen sich übrigens weitere Medien wie SIM-Karten, Kundenkarten mit Zahlungsfunktion oder der Zugang zum Online-Banking sperren. Über den Teilnehmerfinder des Sperr-Notrufs kann man ermitteln, ob das jeweilige Unternehmen Kooperationspartner ist.

Kreditkarten der Sparkassen

Bei Problemen mit Kreditkarten der Kreissparkasse Gelnhausen hilft der Kreditkartenprozessor Bayern Card-Services (BCS) weiter. Die Rufnummer findet Sie auf der Kartenrückseite oder auf Ihrer Kreditkartenabrechung:

Polizei informieren

Diebstahl oder Raub einer Karte sollte bei der örtlichen Polizei angezeigt werden. Den Zeitpunkt der Anzeige und den Namen des Beamten notiert man am besten. Die Polizei kann zusätzlich veranlassen, dass die Girocard im Handel nicht mehr für das Lastschriftverfahren mit Unterschrift eingesetzt werden kann, denn natürlich könnten Diebe die Unterschrift fälschen.

Kreditinstitute haben in der Regel nur die Möglichkeit, eine Sperre für die Kartenzahlungen mit PIN einzurichten. Zahlungen per Unterschrift werden dagegen durch das Sperrsystem Kuno (Kriminalitätsbekämpfung im unbaren Zahlungsverkehr unter Nutzung nichtpolizeilicher Organisationsstrukturen) verhindert. Die Polizei gibt darüber die Daten an Geschäfte und andere Stellen weiter, sodass die Karte etwa an Kassen im Einzelhandel gesperrt ist. Aus sicherheitstechnischen Gründen kann eine Kuno-Kartensperre nur bei der Polizei und nicht online oder telefonisch vorgenommen werden. Man benötigt dazu Bankleitzahl, Kontonummer und Nummer der Debitkarte, die einem im Bedarfsfall das Kreditinstitut nennen kann.

Kontoauszüge prüfen

Um mögliche betrügerische Abbuchungen so schnell wie möglich feststellen und der Bank oder Sparkasse melden zu können, sollte man Kontoauszüge in den Wochen nach dem Verlust der Karte genau prüfen. Hilfreich können dabei Push-Nachrichten zu Umsätzen sein. So bekommt man direkt mit, wenn die Karte von einem Fremden genutzt wurde.

Hat man nicht grob fahrlässig gehandelt, haftet man bis zur Sperre der Zahlungskarte in der Regel mit maximal 50 Euro, sollte die Karte missbräuchlich eingesetzt worden sein. Als grob fahrlässig gilt zum Beispiel:

  • die PIN auf der Karte zu vermerken
  • die PIN zusammen mit der Karte am selben Ort aufzubewahren
  • den Geldbeutel unbeaufsichtigt im Auto oder am Arbeitsplatz liegen zu lassen
  • den Verlust der Karte nicht umgehend zu melden

Ist geklärt, dass sich die Karte nicht mehr finden wird, muss eine Ersatzkarte beantragt werden. Das dauert meist eine gute Woche. Eine neue PIN-Nummer wird separat versandt.

Wer bis dahin Bargeld benötigt, kann dieses gegen ein gültiges Ausweispapier wie Personalausweis oder Reisepass am Schalter der Bank oder Sparkasse erhalten.

Neuer Service der Kreissparkasse Gelnhausen – Card Control

Die Kreissparkasse Gelnhausen möchte ihren Kund:innen einen größeren Handlungsspielraum für ein Plus an Sicherheit und Kontrolle geben.

Mit der Einführung von Card Control geben wir unseren Kund:innen die Möglichkeit, den Einsatz ihrer Karte(n) flexibel zu steuern: Das Bezahlen im Geschäft, das Abheben am Geldautomaten sowie das Bezahlen im Internet und im Ausland können mit einem Klick deaktiviert oder aktiviert werden.  Die Einsatzgebiete für Card Control sind vielfältig:

  • Sie möchten entspannt in den Urlaub fahren ohne Sorge vor unberechtigtem Einsatz der Karte?
  • Sie wissen, dass Sie die Karte eine längere Zeit nicht benötigen (z. B. wegen eines Reha-Aufenthalts)?
  • Sie sind sich einmal nicht sicher, wo Sie den Geldbeutel hingelegt haben?

Nutzen Sie Card Control und schränken die Funktionen Ihrer Karten – passend zu Ihrem Vorhaben – mit wenigen Klicks ein und profitieren so von mehr Sicherheit und Kontrolle.

Card Control können Sie ganz einfach über die Internet-Filiale, die App „Sparkasse“ und die App „Mobiles Bezahlen“ aufrufen.  (Menüpunkt: Einstellungen- Konten&Karten-Finanzprodukte- SparkassenCard oder Kreditkarte).

 

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