Damit Urlaubsschnäppchen nicht teuer werden

Damit Urlaubsschnäppchen nicht teuer werden

 

Egal, ob Sie mit dem Flieger oder dem Auto aus dem Urlaub zurückkommen: Es gibt Souvenirs, die Sie nicht mitbringen dürfen oder nachversteuern müssen. Selbst wenn es in Europa nur noch wenige Grenzen gibt: Zollbehörden wurden bisher nicht abgeschafft. Darum lesen Sie hier, was erlaubt ist und was nicht.

T-Shirts, Taschen, Uhren oder Brillen mit bekannten Markenzeichen: Im Urlaubsland kosten sie oft nur einen Bruchteil dessen, was Sie in Deutschland dafür bezahlen. Aber Achtung! Wenn es sich dabei um gefälschte Waren handelt, kann das bei der Wiedereinreise nach Deutschland teuer werden. Denn der Zoll geht gegen sogenannte Plagiate vor. Und nicht nur gefälschte Markenprodukte können bei der Rückkehr zum Problem werden. Auch beispielsweise bei Kunst, Medikamenten oder Feuerwerkskörpern sollten Sie vorsichtig sein. Auf der Internetseite des Zolls können Sie nachlesen, welche Produkte auch bei einer Reise innerhalb der EU nur eingeschränkt mitgebracht werden dürfen.

Welche Freigrenzen gelten bei Alkohol, Zigaretten und anderen Genussmitteln in der EU?

Hinzu kommen die Genussmittel: Zwar dürfen Sie sich italienischen Wein oder französischen Champagner mitbringen, weil aber Genussmittel wie Alkohol, Kaffee und Zigaretten in den EU-Ländern unterschiedlich besteuert werden, gibt es Freigrenzen. So können Sie problemlos für den eigenen Gebrauch innerhalb der EU beispielsweise 800 Zigaretten, 10 Kilogramm Kaffee oder 110 Liter Bier mit sich führen. Wer aber mehr dabeihat, muss die Ware beim Zoll anmelden und mit sogenannten Einfuhrabgaben rechnen.

Wichtig zu wissen: Wer bei Reisen in der EU ein Nicht-EU-Land durchquert, sollte darauf achten, dass dort unter Umständen andere Freigrenzen gelten. Beispiel: Sie fahren von Italien kommend durch die Schweiz nach Deutschland. Dann sollten Sie sich damit auseinandersetzen, welche Vorgaben der Schweizer Zoll macht.

Außerdem gibt es innerhalb der EU sogenannte Sondergebiete. Dazu gehören beispielsweise Helgoland und die Kanaren. Wer von dort kommt, muss besondere zollrechtliche Regelungen beachten.

Reisen außerhalb der EU

Sie haben in diesem Jahr endlich wieder eine Fernreise geplant? Beachten Sie bei der Rückreise, dass andere Freimengen gelten als bei einem Urlaub in der EU. So dürfen Sie bei einer Flugreise Waren im Wert von 430 Euro mitbringen. Für Zigaretten liegt die Obergrenze bei 200 Stück. Und falls Sie Spirituosen mit über 22 Prozent Alkohol kaufen möchten, achten Sie darauf, dass Sie nicht mehr als einen Liter einführen. Sinnvoll ist außerdem, Quittungen oder Kreditkartenabrechnungen aufzuheben. So können Sie nachweisen, dass Sie die Ware ganz offiziell gekauft haben.

Vorsichtig sollte man sein, wenn man Tiere, Felle oder Pflanzen aus Nicht-EU-Ländern einführen möchte: Sind diese besonders geschützt oder können sie eine Gefahr für Tiere oder Pflanzen in der EU sein, ist die Einfuhr verboten. Das gilt auch für Fundstücke, beispielsweise vom Strand oder von einer Bergwanderung. Selbst aus der EU sollte man besser keine Pflanzen und Tiere mitbringen. Gibt es dort nämlich Schädlinge, die in Deutschland noch nicht bekannt sind, könnten sie auf diesem Weg eingeschleppt werden. Die Strafen können im fünfstelligen Eurobereich liegen. Informieren Sie sich darum vor der Einreise, was erlaubt ist und was nicht.

Wichtig zu wissen ist außerdem: Seit dem Brexit gehört Großbritannien nicht mehr zur EU. Es gelten also die Reisebeschränkungen, die auch für eine Rückreise aus den USA oder anderen fernen Ländern gelten.

Auf der Internetseite des Zolls finden Sie einen Abgabenrechner sowie weiterführende Informationen.

Weitere Informationen

Ein Flyer des Zolls fasst diese Informationen nochmals zusammen. Es gibt eine App zum Thema Zoll und Reise. Mit dieser haben Sie immer alle Informationen zusammen.

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