Kontoauszug prüfen

Kontoauszug prüfen

 

Kontoauszüge sollten Sie sich genau ansehen. Darüber erhalten Sie nicht nur einen detaillierten Überblick über alle Ein- und Auszahlungen und Ihren aktuellen Kontostand. So können Sie Buchungen auch schnell prüfen und im Zweifelsfall sofort reagieren.

Kontoauszüge bekommen Sie am Kontoauszugsdrucker, per Post oder jederzeit im Online-Banking. Den Weg vereinbaren Sie mit der Kreissparkasse Gelnhausen. Per Post werden die Auszüge automatisch versandt, wenn Sie diese lange nicht selbst abgerufen haben. Denn Geldinstitute sind gesetzlich dazu verpflichtet, Kunden regelmäßig über Kontobewegungen zu informieren. Werden sie versandt, fallen meist Portokosten an. Abhängig davon, wo Sie Ihren Kontoauszug abrufen, kann er unterschiedlich aussehen. Die Angaben unterscheiden sich aber nur minimal.

Die wichtigsten Daten

Im Kopf finden sich in der Regel Angaben wie Kontonummer, Bankleitzahl und Name des Geldinstituts sowie die laufende Nummer der Kontoauszüge und die Anzahl der Blätter.

Darunter werden der alte Kontostand, alle Buchungen und der neue Kontostand des angegebenen Zeitraums aufgeführt. Mit dem alten Kontostand hat der vorangegangene Kontoauszug abgeschlossen. Umsätze werden mit Datum der Buchung, Verwendungszweck, Erläuterungen, dem tatsächlichen Ein- oder Abbuchungsdatum (Wert/Valuta) und dem Betrag aufgelistet. Einzahlungen (Gutschriften) sind oft mit einem „+“ und Auszahlungen (Belastungen) mit einem „−“ versehen. Manchmal sind sie auch farbig etwa grün und rot gekennzeichnet. In den Erläuterungen findet sich eventuell manche Abkürzung wie GA für Geldautomat.

Genannt sein kann außerdem die Höhe des möglichen Dispositionskredits, bis zu dem Sie Ihr Konto theoretisch überziehen dürfen.

Im Fuß sind in der Regel Name und eventuell Adresse des Kontoinhabers, Internationale Bankkontonummer (IBAN) des Kontos und der Business Identifier Code (BIC) der Kreissparkasse Gelnhausen genannt.

In größeren zeitlichen Abständen – meist quartalsweise – erfolgt der Rechnungsabschluss. Dann werden neben den üblichen Kontoumsätzen außerdem Zinsen, die gutgeschrieben oder gestellt werden, aber auch mögliche angefallene Gebühren wie Kontoführungs-, Karten- oder Portogebühren und andere Kosten aufgeführt.

Was tun bei Fehlern?

Erkennen Sie auf dem Kontoauszug Unstimmigkeiten, sollten Sie sich gleich bei der Kreissparkasse Gelnhausen melden.

Haben Sie fälschlicherweise eine Gutschrift erhalten, können Sie sich auf eine Rückzahlungsbuchung oder Rückbuchung einstellen. Nach den Regeln des Bürgerlichen Gesetzbuchs sind Sie grundsätzlich verpflichtet, das Geld zurückzugeben.

Bei einer fehlerhaften Überweisung gilt es, schnell zu handeln. Ist die Überweisung noch nicht dem Konto des (falschen) Empfängers gutgeschrieben, kann die Kreissparkasse Gelnhausen die Überweisung in der Regel noch stornieren. Wurde das Geld gutgeschrieben, muss der (falsche) Empfänger der Rückbuchung zustimmen. War der Betrag falsch, ist es am einfachsten, den Empfänger selbst zu kontaktieren und das weitere Vorgehen zu besprechen.

Haben Sie dem Lastschrifteinreicher ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt und ist dies noch gültig, lassen sich Belastungen ohne Angabe von Gründen ab dem Tag der Kontobelastung innerhalb von acht Wochen zurückholen. Lag kein Lastschriftmandat vor oder wurde es vor der Abbuchung wirksam widerrufen, haben Sie 13 Monate Zeit, um die Erstattung zu verlangen.

Vielleicht macht Sie mancher Name auf dem Kontoauszug erst einmal stutzig. Dahinter stecken häufig Plattformen von Zahlungsabwicklern, mit denen kleinere Händler oder Onlineshops zusammenarbeiten. Daher sollten Sie besonders, wenn Sie viel im Internet kaufen, die einzelnen Buchungen genau im Blick behalten. Was haben Sie wann zu welchem Betrag wo bestellt? Besonders auf kleine Beträge sollten Sie achten – egal, ob als Last- oder Gutschrift. Denn gerne testen Betrüger mit Kleinbeträgen, ob die Kontonummer noch existiert, um später größere Beträge abzubuchen. In diesem Fall sollten Sie den Onlineshop oder die Bezahlplattform kontaktieren und gegebenenfalls Anzeige erstatten.

Aufbewahrung

Eine gesetzlich vorgeschriebene Aufbewahrungspflicht für Kontoauszüge gibt es für Privatkunden nicht. Sie sind aber natürlich ein Nachweis darüber, dass man eine Rechnung beglichen hat. Ob Sie sie digital aufbewahren oder ausgedruckt abheben, ist egal. Da für Alltagsgeschäfte oft eine Verjährungsfrist von drei Jahren gilt, ist es sinnvoll, die Kontoauszüge so lange aufzuheben. Geht es um größere Arbeiten, die an der Immobilie durchgeführt wurden, gilt eine Verjährungsfrist von fünf Jahren, sodass entsprechende Auszüge auch so lange aufbewahrt werden sollten. Wer Ausgaben steuerlich geltend macht, sollte die Auszüge mindestens so lange aufbewahren, bis er seinen Steuerbescheid hat.

Kontoauszüge nachfordern

Haben Sie womöglich einen Kontoauszug doch schon weggeworfen, benötigen ihn aber als Nachweis, können Sie im Online-Banking nachsehen, ob er dort noch hinterlegt ist. Ansonsten besteht die Möglichkeit, ihn Online, am Automaten und bei der Kreissparkasse Gelnhausen anzufordern. Das ist in der Regel bis zu zehn Jahre möglich, ist aber mit Kosten verbunden.

Elektronischer Kontoauszug

Direkt im Online Banking finden Sie Ihr Elektronisches Postfach, über welches Sie den elektronischen Kontoauszug bequem abrufen. Durch das digitale Abrufen sparen Sie auch noch Platz, da Sie die Dokumente nicht mehr in Papierform ablegen müssen. Der Kontoauszug steht Ihnen im elektronischen Postfach  zuverlässig zum vereinbarten Termin zur Verfügung. So haben Sie immer Ihre aktuellsten Kontoauszüge und Zugriff auf die gewünschten Informationen. Bei der  Nutzung des elektronischen Postfachs können Sie Ihre Kontoauszüge einfach in die elektronische Buchführung einbinden.

 

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